Diese Steuerregeln müssen deutsche Krypto-Anleger jetzt beachten

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Das Bundesfinanzministerium hat neue Richtlinien veröffentlicht
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Wie sind Gewinne und Verluste aus dem Handel mit Kryptowährungen steuerlich zu behandeln? Diese Frage treibt Investoren auch in Deutschland seit Langem um. Seit rund drei Jahren herrscht Klarheit darüber, dass die Rendite nur dann steuerfrei ist, wenn die Anleger ihre Krypto-Assets länger als ein Jahr behalten haben, oder wenn der Gewinn unter 1.000 Euro liegt.

Klare Anweisungen an die Finanzbehörden der Länder

In dem neuen Informationsschreiben an die obersten Finanzbehörden der Länder hat das Bundesfinanzministerium jetzt einige Dinge zusätzlich klargestellt. Dabei geht es unter anderem um eine nachvollziehbare Dokumentation der Transaktionen.

Steuern Deutschland

Mit der schriftlichen Information möchte die deutsche Behörde Klarheit in Detailfragen schaffen, schließlich geht es bei Verstößen darum, als Steuerhinterzieher gebrandmarkt zu werden. Das hätte Konsequenzen, daher sind Krypto-Anleger gefordert, die Bestimmungen zu beachten.

Jedes Detail muss dokumentiert werden

So weist das Bundesfinanzministerium nachdrücklich darauf hin, dass Krypto-Investoren alle Details, die mit ihren Transaktionen in den Wallets zusammenhängen, dokumentieren müssen. Bei Steuerprüfungen sollten also saubere Protokolle vorliegen.

Krypto Börse

Dazu zählen auch alle Daten zum Account und dessen Eröffnung, wenn die Nutzer eine Kryptobörse verwenden. Die Höhe der Transaktionsgebühren muss ebenso nachvollziehbar sein wie sämtliche Käufe und Verkäufe von Kryptowährungen. Dabei macht es keinen Unterschied, ob es sich um etablierte Kryptos wie Bitcoin oder neue Token wie Mind of Pepe, die sich noch in der Presale-Phase befinden, handelt.

Berechnungsmethode in der Steuererklärung angeben

In der Steuererklärung müssen die Steuerpflichtigen angeben, für welche Berechnungsmethode sie sich entschieden haben. Dazu gibt es die Wahlmöglichkeit zwischen zwei unterschiedlichen Berechnungsformen.

  1. First in, first out: Dabei geht das Bundesfinanzministerium davon aus, dass jene Krypto-Assets verkauft werden, die als Erstes gekauft wurden.
  2. Durchschnittsmethode: Dabei kommt der Durchschnitts-Kaufpreis aller gekauften Kryptowährungen des jeweiligen Steuerpflichtigen zum Ansatz.

Die Aufzeichnungspflichten gelten auch für den Transfer der eigenen Kryptowährungen zwischen unterschiedlichen persönlichen Wallets. Steuerberater empfehlen daher die Verwendung einer Steuer-Software zur Erfassung und Dokumentation sämtlicher Transaktionen. Dazu zählen auch Staking und Lending von Kryptowährungen.

Staking Fazit

Wer ganz sichergehen möchte, sollte zusätzlich Screenshots mit Zeitstempel versehen. Die Steuerbehörden nehmen seit einiger Zeit verstärkt Krypto-Anleger ins Visier, daher sollten Investoren ihre Aktionen penibel aufzeichnen.

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