10,3 Millionen Euro für OneCoin-Geschädigte gesichert

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Die Staatsanwaltschaft Bielefeld hat Anklage wegen gewerbsmäßigen Betrugs und Geldwäsche gegen Ruja Ignatova, die selbsternannte „Krypto-Queen“ hinter OneCoin, erhoben. Parallel dazu wurden 10,3 Millionen Euro aus ihrem Vermögen gesichert – ein Etappenerfolg für Geschädigte, während Ignatova selbst weiterhin unauffindbar bleibt.

Anklage in mehr als 17.000 Fällen

Laut der Staatsanwaltschaft umfasst die Anklage einen Tatzeitraum von Ende 2015 bis August 2016 und richtet sich in mehr als 17.000 Einzelfällen gegen Ignatova. Der federführende Oberstaatsanwalt begründet den Schritt vor allem prozessual: Da eine Verhandlung in Abwesenheit voraussichtlich nicht in jedem Verfahrensstadium möglich ist, soll die Anklage einer drohenden Verjährung entgegenwirken, die spätestens im August 2026 eintreten würde.

Portrait of Ruja Ignatova with dark hair and purple lipstick, wearing black clothing and ornate earrings.
Ruja Ignatova, the founder of the OneCoin cryptocurrency scheme.

OneCoin wird in den Ermittlungen ausdrücklich nicht als echte Kryptowährung eingestuft, weil sich der Wert nicht aus Marktmechanismen ergab, sondern von den Verantwortlichen konstruiert worden sein soll. Nach Angaben der Ermittler fielen weltweit rund drei Millionen Anleger auf das Schneeballsystem herein, darunter 60.000 in Deutschland; der geschätzte Gesamtschaden wird mit bis zu vier Milliarden Euro beziffert.

20 Millionen Euro als Etappenziel für Entschädigung

Neben der strafrechtlichen Verfolgung hat die Staatsanwaltschaft Bielefeld eine Geldspur aus Geldwäsche-Geschäften in Höhe von 20 Millionen Euro adressiert, die das Landgericht einziehen und Geschädigten als Entschädigung zur Verfügung stellen soll. Dieser Beschluss ist inzwischen rechtskräftig, nachdem das Oberlandesgericht Hamm eine Beschwerde des anwaltlichen Vertreters von Ignatova zurückgewiesen hat.

Nach dem Verkauf zweier Luxus-Wohnungen in London verbleiben abzüglich offener Verbindlichkeiten noch 10,3 Millionen Euro auf einem Konto der Royal Bank of Scotland. Für Geschädigte bleibt der Ablauf vorerst offen: Zunächst müssen Formalitäten mit britischen Behörden geklärt werden, bevor eine Auszahlung nach Mitteilung im Bundesanzeiger antragsbasiert erfolgen kann.

Verurteilte Mittäter, ungeklärter Aufenthaltsort

Während Ignatova selbst mangels Anwesenheit nicht sofort vor Gericht gestellt werden kann, liefern Parallelverfahren bereits gerichtsfeste Feststellungen. Das Landgericht Münster verurteilte ein Ehepaar aus Greven wegen gewerbsmäßigen Betrugs, dem vorgeworfen wird, Gelder über Offshore-Firmen verteilt und Auslandskonten verschleiert zu haben; ein Münchner Anwalt wurde wegen leichtfertiger Geldwäsche zu einer Haftstrafe verurteilt, eine Revision vor dem Bundesgerichtshof ist noch anhängig.

Der Aufenthaltsort der als international meistgesucht geltenden Ignatova bleibt unbekannt. Ein bulgarisches Polizeidokument, das lange als Beleg für ihre angebliche Ermordung galt, wird von den Ermittlern inzwischen als Fälschung eingestuft; konkrete Beweise für alternative Aufenthaltsorte wie das wiederholt genannte Südafrika liegen laut den Ermittlungsangaben nicht vor.

Was der Fall für Compliance-Systeme bedeutet

Für Marktteilnehmer und Compliance-Verantwortliche liefert der Fall ein Lehrbuchmuster: schnell wechselnde Intermediäre, ungewöhnliche Zahlungsrouting-Ketten und eine strukturelle Lücke zwischen behaupteter Wertentwicklung und realer Wertgrundlage. Wie stark europäische Aufsicht solche Muster inzwischen adressiert, zeigt sich etwa an den Anforderungen rund um MiCA-Lizenzen für Anbieter, die im Gegensatz zu OneCoin regulatorisch eingebunden sind.

Infographic showing a circular compliance audit process with steps: Initiation, Preliminary Assessment, Data Collection, Evaluation, Reporting, and Follow-Up.

Der Fortschritt aus Bielefeld ist damit weniger ein dramatischer Wendepunkt als ein weiterer, konkreter Baustein auf dem Weg zu einem juristischen Endzustand. Ob und wann Geschädigte tatsächlich Geld sehen, hängt nun stärker von internationalen Abstimmungen mit britischen Behörden und der operativen Umsetzung des Entschädigungsverfahrens ab als von der Frage, wo sich Ignatova aufhält.

Quelle: IT Boltwise

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