OCC-Entwurf setzt Leitplanken für Stablecoin-Reserven
Die US-Bankaufsicht Office of the Comptroller of the Currency (OCC) arbeitet an Vorschriften zur Umsetzung des GENIUS Act, des 2025 verabschiedeten US-Rahmengesetzes für Stablecoins. Wann die Behörde ihre Regeln finalisieren wird, ist offen. Der Entwurf gibt jedoch Hinweise darauf, wie die Aufsicht zentrale Fragen der Reserveverwaltung und der Kapitalanforderungen behandeln will.
Was der Entwurf konkret vorsieht
Der im März 2026 veröffentlichte Regulierungsentwurf der OCC enthält zwei Optionen für die Diversifikation und Konzentration von Reservevermögen. Option A folgt einem prinzipienbasierten Ansatz mit einem quantitativen Safe Harbor als Orientierung. Option B würde die Safe-Harbor-Benchmarks verbindlich machen.
Neue Emittenten müssten nach dem Entwurf mindestens 5 Millionen US-Dollar Kapital vorhalten. Nach der De-novo-Phase sollen sich die Kapitalniveaus unter Aufsicht der OCC an Geschäftsmodell und Risikoprofil orientieren. Zusätzlich müssten Emittenten Vermögenswerte zur Deckung von zwölf Monaten an Ausgaben vorhalten.
Im Einklang mit dem Gesetz untersagt der Entwurf Zins- oder Renditezahlungen an Stablecoin-Halter, auch über verbundene Dritte. Über diese Vorgabe wird intensiv diskutiert: Insbesondere Banken werfen einzelnen Emittenten vor, das Verbot zu umgehen, während der Kongress eine Verschärfung des Verbots prüft. Stellungnahmen zum Entwurf waren bis zum 1. Mai möglich.
Der regulatorische Rahmen des GENIUS Act
Der GENIUS Act wurde am 18. Juli 2025 unterzeichnet und begründet einen neuen Regulierungsrahmen für Stablecoins. In den USA dürfen nur „permitted payment stablecoin issuers“ Stablecoins ausgeben. Dazu gehören Tochtergesellschaften versicherter Einlageninstitute, von der OCC oder einer staatlichen Stablecoin-Aufsicht zugelassene Nichtbanken sowie von der OCC zugelassene, nicht versicherte Nationalbanken.
Emittenten müssen ausstehende Stablecoins eins zu eins durch Reserven absichern. Als Reservewerte kommen Bargeld und weitere hochliquide Vermögenswerte auf Basis von US-Staatsanleihen infrage, darunter Staatsanleihen mit Laufzeiten von höchstens 93 Tagen, durch Staatsanleihen besicherte Reverse-Repo-Geschäfte und tokenisierte Formen dieser Reserven. Das Gesetz sieht zudem Vorgaben zur Diversifikation von Reservewerten, zu Einlagenkonzentrationen bei Banken und zum Management von Zinsrisiken vor.
Die OCC erhält Aufsichtsbefugnisse über nichtbankliche Emittenten mit Bundeslizenz sowie über staatlich zugelassene Emittenten mit einem Ausgabevolumen von mehr als 10 Milliarden US-Dollar. Auch ausländische Unternehmen, die vom US-Finanzministerium für die Ausgabe in den USA zugelassen wurden, sollen von der OCC beaufsichtigt werden.

Börsennotierte Nicht-Finanzunternehmen und ihre mehrheitlich kontrollierten Tochtergesellschaften benötigen grundsätzlich eine Ausnahmegenehmigung eines neuen Stablecoin Certification Review Committee, um Stablecoins auszugeben. Die Regelung reagiert auf Bedenken, dass große Technologie- und Social-Media-Unternehmen im Stablecoin-Markt Konzentrations- und Datenschutzrisiken verstärken könnten.
Reaktionen aus der Bankenbranche
Das Bank Policy Institute (BPI) hat gemeinsam mit der Clearing House Association eine Stellungnahme eingereicht. Darin unterstützen die Verbände grundsätzlich den von der OCC vorgesehenen Ansatz zu Geldwäschebekämpfung und Terrorismusfinanzierung, fordern aber mehr Klarheit und Koordination zwischen den Bundesbehörden.
In einer eigenständigen Eingabe forderte das BPI, Verbraucherschutzvorgaben für Stablecoin-Emittenten zu präzisieren, Betrugsrisiken ausdrücklich in Risikomanagementrahmen zu verankern und einheitliche Liquiditätsstandards vorzusehen. Zudem sollten Emittenten Szenarien mit sprunghaft steigenden Rückgabeverlangen in ihrem Risikomanagement und in verpflichtenden Stresstests berücksichtigen.
Beide Schreiben kritisierten die aus Sicht der Verbände zu kurze Kommentierungsfrist. Sie verwiesen dabei auf mehrere miteinander verknüpfte Vorschläge zur Umsetzung des GENIUS Act und auf die Bedeutung einer abgestimmten Regelsetzung.
Was das für den Markt bedeutet
Für potenzielle Emittenten ist vor allem der im Gesetz vorgesehene Weg zu einer Bundeslizenz relevant. Nichtbanken könnten damit in allen 50 US-Bundesstaaten tätig werden. Der neue Rahmen könnte weitere Emittenten in den Markt bringen und den Einsatz von Stablecoins für inländische sowie grenzüberschreitende Zahlungen fördern.

Unternehmen sollen laut der Einschätzung zum Entwurf prüfen, ob Stablecoins Geschwindigkeit, Kosten oder Abwicklungssicherheit gegenüber herkömmlichen Zahlungswegen verbessern können. Als mögliche Anwendungsbereiche werden grenzüberschreitende Transaktionen, Abwicklung außerhalb üblicher Geschäftszeiten und Zahlungen an Lieferanten mit hohen Reibungsverlusten genannt. Zugleich können Stablecoins zusätzliche Compliance-, Bilanzierungs- und Betriebsaufwände verursachen.
Die Vorgaben des GENIUS Act werden 18 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes, also am 18. Januar 2027, oder 120 Tage nach Veröffentlichung der finalen Regeln wirksam – je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt. Die National Credit Union Administration, die Federal Deposit Insurance Corporation und die Federal Reserve hatten ihre eigenen Regelentwürfe zu diesem Zeitpunkt noch nicht zur öffentlichen Kommentierung vorgelegt.