BPI fordert strengere Identitätsprüfung im Stablecoin-Handel

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Das Bank Policy Institute (BPI), eine Organisation mit Mitgliedern wie JPMorgan, Bank of America, Wells Fargo und Citi, hat FinCEN in einem Kommentarschreiben aufgefordert, Identifikationspflichten auf Sekundärmärkte für Payment-Stablecoins auszuweiten. Die Forderung zielt darauf, die für Stablecoin-Emittenten vorgesehene Regelung auf Börsen und andere Plattformen auszudehnen, die direkte Beziehungen zu Privatkunden unterhalten.

Was BPI konkret fordert

Ausgangspunkt ist das von FinCEN, einer Behörde des US-Finanzministeriums, vorgeschlagene Customer Identification Program für zugelassene Payment-Stablecoin-Emittenten. BPI fordert, dass die Regel ausdrücklich festhält: Börsen und andere Plattformen, die Kontobeziehungen mit Kunden zur Abwicklung von Stablecoin-Transaktionen aufbauen, sollen den Anforderungen des Customer Identification Program nach dem Bank Secrecy Act unterliegen.

Exterior view of the neoclassical US Department of the Treasury building with a statue in front.
The United States Department of the Treasury building in Washington, D.C.

Nach Darstellung von BPI spielen diese Plattformen im Ökosystem der Payment-Stablecoins eine wichtige Rolle, weil sie einen erheblichen Teil der Käufe und Verkäufe ermöglichen. Zugleich verortet die Organisation dort den größten Teil der illegalen Aktivitäten mit stabilen Assets. Auch dezentrale Börsen, die BPI als verschiedene Arten dezentraler Marktteilnehmer bezeichnet, würden von der Überwachung des Sekundärmarkts erfasst.

Praktische Hürden auf der Blockchain

Der Regelentwurf von FinCEN erkennt an, dass eine Ausweitung der Datenerhebung auf Sekundärmärkte in der praktischen Umsetzung schwierig wäre, auch wenn sie erhebliche Vorteile bieten könnte. Bei Kunden, die Stablecoins direkt auf der Blockchain handeln, sind Identitäten dem Entwurf zufolge häufig anonym oder pseudonym.

Blockchains sind nach der Beschreibung im Entwurf dezentrale Algorithmen. Daher gibt es häufig keinen zentralen Ort, an dem Identifikationsdaten erhoben werden. Für Emittenten ist die Erfassung von Kundeninformationen auf dem Sekundärmarkt demnach nur begrenzt möglich. Dies verdeutlicht das Spannungsfeld zwischen den angestrebten Identifikationspflichten und der technischen Struktur von Blockchain-Transaktionen.

Abstract digital network of glowing blue interconnected cubes containing binary code on a dark blue background

Teil einer breiteren Auseinandersetzung

Die Stellungnahme folgt auf eine weitere Positionierung von BPI und anderen Bankenorganisationen im Mai. Damals lehnten sie die damalige Fassung des Digital Asset Market Clarity Act ab, weil sie ihrer Ansicht nach Lücken nicht schloss, die zur Verteilung aktivitätsbasierter Erträge an Stablecoin-Nutzer genutzt werden könnten.

Status: Vorschlag, keine geltende Regel

Bei der Forderung handelt es sich um ein Kommentarschreiben zu einer vorgeschlagenen Regelung, nicht um eine bereits geltende Vorschrift. Sollte die vorgeschlagene Bestimmung in die Regel aufgenommen werden, würde sie den Emittenten nach der vorliegenden Einordnung eine zusätzliche Belastung auferlegen.

Offen bleibt, wie die Regelung die begrenzten Möglichkeiten der Emittenten zur Erhebung von Kundendaten auf dem Sekundärmarkt mit den angestrebten Identifikationspflichten vereinbaren würde.

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