Krypto-Steuer ab 2027 geplant: Was Anleger wissen müssen
Das Bundesfinanzministerium unter Finanzminister Lars Klingbeil plant einen grundlegenden Kurswechsel bei der Besteuerung von Kryptowerten. Gewinne aus dem Handel mit Bitcoin und anderen Kryptowerten sollen künftig unabhängig von der Haltedauer mit 25 Prozent besteuert werden – die bisherige Steuerfreiheit nach zwölf Monaten würde damit für neu erworbene Coins entfallen. Beschlossen ist die Reform noch nicht, ein entsprechender Gesetzentwurf liegt aber bereits vor.
Krypto-Gewinne sollen künftig regulär besteuert werden
Laut einem Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums, der dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegt, sollen Gewinne aus dem Handel mit Kryptowerten künftig mit pauschal 25 Prozent besteuert werden – genauso wie Gewinne aus Aktien oder anderen Wertpapieren. Entscheidend: Die Besteuerung soll unabhängig von der Haltedauer greifen, die bisherige Zwölf-Monats-Grenze fällt damit für neue Käufe weg.
Dabei soll auch für Kryptowerte der sogenannte Sparer-Pauschbetrag gelten: Besteuert wird laut Entwurf erst, wenn die Kapitalerträge insgesamt mehr als 1.000 Euro im Jahr übersteigen. Klingbeil plant die Einführung zum 1. Januar 2027. Wer Kryptowerte vor diesem Stichtag gekauft hat, soll weiterhin der bisherigen Regelung unterliegen – die Reform soll also nicht rückwirkend für bereits gehaltene Bestände gelten. Bis dahin muss der Entwurf noch das Kabinett passieren und anschließend Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat finden.
Bisherige Regeln und die Begründung des Ministeriums
Bislang gilt: Wer Kryptowerte innerhalb von zwölf Monaten nach dem Kauf wieder verkauft, zahlt darauf den persönlichen Einkommensteuertarif – je nach Einkommen bis zu 45 Prozent. Nach Ablauf dieser Frist sind Verkäufe komplett steuerfrei. Genau diese Ausnahme hält das Bundesfinanzministerium angesichts der zunehmenden Nutzung von Kryptowerten als private Kapitalanlage nicht mehr für gerechtfertigt.
Fiskalisch erhofft sich das Ministerium von der Neuregelung spürbare Mehreinnahmen: Ab 2029 rechnet es mit einem Plus von mehr als 300 Millionen Euro pro Jahr. Damit reiht sich die Krypto-Reform in eine breitere Angleichung der Kapitalertragsbesteuerung ein, bei der unterschiedliche Anlageklassen zunehmend nach denselben Regeln behandelt werden sollen.
Reaktionen und offene Fragen
Namentliche Reaktionen von Verbänden oder Steuerberatern liegen zur geplanten Neuregelung derzeit nicht in belastbarer Form vor. Offen bleibt zudem, wie die konkrete technische Umsetzung aussehen soll – etwa ob und ab wann Plattformen zu einem automatischen Steuerabzug verpflichtet werden, wie das bei Aktiendepots längst üblich ist. Auch die Behandlung von DeFi-Anwendungen und NFTs im neuen Rahmen ist bislang nicht im vorliegenden Entwurf spezifiziert.
Was die Reform für Anleger bedeutet
Für langfristig orientierte private Anleger wäre der Wegfall der Zwölf-Monats-Freigrenze bei Neukäufen ein spürbarer Einschnitt gegenüber der bisherigen deutschen Regelung, die im internationalen Vergleich als vergleichsweise anlegerfreundlich galt. Da es sich weiterhin um einen Entwurf handelt, kann sich die konkrete Ausgestaltung im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch ändern. Eine unmittelbare Kursreaktion bei Bitcoin oder anderen Kryptowerten lässt sich aus der Meldung selbst nicht ableiten.
Wie stark regulatorische Weichenstellungen den Kryptomarkt beeinflussen können, zeigt sich derzeit auch in den USA, wo der CLARITY Act im Senat für Bewegung sorgt. Die dortige Debatte um klare regulatorische Leitplanken bietet einen interessanten Kontrast zur deutschen Steuerdebatte – wie eine Analyse zur XRP-Kursreaktion zeigt, reagieren Marktteilnehmer durchaus sensibel auf politische Signale dieser Art.