Australische Aufsichtsbehörde signalisiert umfassendere Kontrolle digitaler Vermögenswerte vor Einführung eines neuen Lizenzierungsregimes
ASIC erklärte, dass viele digitale Vermögenswerte von bestehenden Finanzgesetzen erfasst werden, während es die Grundlagen für die bevorstehende Gesetzgebung zu digitalen Vermögenswertplattformen vorbereitet.

Was Sie wissen sollten:
- ASIC erklärt, dass viele digitale Vermögenswerte unter die bestehenden Finanzgesetze fallen und eine Lizenzierung erfordern.
- Neue Verwahrungsstandards legen Nettoreichwerte von bis zu 10 Millionen australischen Dollar fest.
- Die Aufsichtsbehörde warnt Offshore- und dezentrale Plattformen, dass australisches Recht gilt, wenn sie sich an lokale Nutzer richten.
Australiens Marktaufsichtsbehörde verschärft ihren Ansatz im Bereich digitaler Vermögenswerte und erweitert die Anwendung finanzieller Gesetze auf Token, Verwahrung und Stablecoins, da sie die Einführung eines neuen Lizenzierungssystems vorbereitet.
Die Australian Securities and Investments Commission (ASIC) legte diese Woche die Erwartungen an die Branche dar und erklärte, dass viele digitale Vermögenswerte bereits die Definition von Finanzprodukten gemäß dem Corporations Act 2001 erfüllen.
Die aktualisierte Auslegung erscheint in ASICs vorgeschlagene Überarbeitung des Informationsblatts 225, das seinen Anwendungsbereich von „Krypto-Assets“ auf „digitale Assets“ erweitert und 13 praxisnahe Beispiele einführt, die erklären, wann Token, Staking-Programme und tokenisierte Produkte eine Lizenz für Finanzdienstleistungen benötigen.
Der Vorstoß der Regulierungsbehörde erfolgt, während das Finanzministerium seine Gesetzentwürfe zu digitalen Vermögenswertplattformen und Zahlungsdienstleistern finalisiert, die eine formelle Lizenzierung für Börsen, Verwahrer und bestimmte Stablecoin-Emittenten einführen werden. Die jüngsten Richtlinien der ASIC bereiten damit effektiv den Boden für diese Gesetze, indem sie betonen, dass die meisten kryptobezogenen Aktivitäten bereits im Rahmen des aktuellen Rahmens erfasst.
Unter den neuen Beispielen weist ASIC darauf hin, dass fiatunterlegte Stablecoins als Nicht-Barzahlungseinrichtungen behandelt werden könnten, während Wrapped Tokens als Derivate qualifizieren könnten – beide unterliegen der Lizenzierung nach dem australischen Finanzdienstleistungsgesetz (AFS).
Die Kommission bekräftigte, dass australisches Recht auf Offshore- und dezentralisierte Strukturen Anwendung findet, die lokalen Nutzern angeboten oder verkauft werden, und warnte davor, dass globale Plattformen sich nicht auf geografische Gegebenheiten verlassen können, um der Aufsicht zu entgehen.
Die ASIC legte auch neue Verwahrungspflichten fest, die Unternehmen, die Kundenvermögen verwahren, verpflichten, Nettosachwerte in Höhe von bis zu 10 Millionen Australischen Dollar (6,5 Millionen US-Dollar) zu erfüllen, es sei denn, ihre Verwahrungsrolle wird als nebensächlich eingestuft.
Während ASIC eine Übergangsphase ohne Maßnahmen für Unternehmen anbietet, die nach Abschluss der Leitlinien die entsprechenden Lizenzen beantragen, machte sie deutlich, dass die Erwartungen an die Durchsetzung steigen.
Das Update baut auf Australiens fortwährenden Bemühungen auf, den Kryptosektor in sein etabliertes Finanzdienstleistungsumfeld einzubinden. Während sich die Gesetzesvorschläge des Finanzministeriums der Einführung nähern, signalisiert die Haltung der ASIC, dass die Regulierungsbehörden des Landes im Gleichschritt voranschreiten, um die Einhaltung der Vorschriften für digitale Vermögenswerte zu formalisieren.
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